Bei der Imkerei gibt es natürlich auch Vorschriften und Gesetze sowie Verordnungen an die man sich halten muss. Der Umfang richtet sich hierbei am Ausmaß der Imkerei in welchem man diese betreibt. Hier sollte vor Beginn der Tätigkeit oder Ausweitung dieser immer die rechtlichen Rahmenbedingungen geprüft werden.
Auszug der Vorschriften und Gesetze
Bienenparagrafen "Bürgerliches Gesetzbuch"
Gefährdungshaftung
Tiergesundheitsgesetz
Bienenseuchenschutzverordnung
Honigverordnung
Fertigverpackungsverordnung
Lebensmittelhygieneverordnung
Loskennzeichnungsverordnung
Eichgesetz
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Dies stellt nur einen kleinen Auszug aus den Vorschriften und Gesetzen dar die es hier so gibt.
§1a Bienenseuchenverordnung
wer Bienen halten will muss dies spätestens mit dem Beginn der Tätigkeit melden.
Bürgerliches Gesetzbuch
§ 833 Haftung des Tierhalters
§ 906 Zuführung unwägbarer Stoffe
§ 960 Wilde Tiere
§ 961 Eigentumsverlust bei Bienenschwärmen
§ 962 Verfolgungsrecht des Eigentümers
§ 963 Vereinigung von Bienenschwärmen
§ 964 Vermischung von Bienenschwärmen
Link zum LWG
bereits der kleine Auszug zeigt das es doch recht umfangreich werden kann bei der Bienenhaltung. Auf der Seite Bayerische Landesanstallt für Weinbau und Gartenbau wird dies noch deutlicher.
https://www.lwg.bayern.de/bienen/recht_wirtschaft/097698/index.php